Für die Betreiber älterer Einzelraumfeuerstätten stand 2017 eine wichtige Entscheidung an: Öfen mit einer Leistung ab 4 kW, die zwischen 1975 und 1984 in Betrieb genommen wurden, mußten bis Ende 2017 ausgetauscht werden, wenn sie den Grenzwert von 0,10 g/m3 Staub (bei Scheitholzbetrieb) überschritten.